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   OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93   

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https://dejure.org/1993,2903
OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93 (https://dejure.org/1993,2903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.11.1993 - 1 Ws 672/93 (https://dejure.org/1993,2903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. November 1993 - 1 Ws 672/93 (https://dejure.org/1993,2903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anordnung der Untersuchung; Beschwerde

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 355
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 22.04.1964 - 1 Ss 93/64
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93
    Der Umstand, daß die körperliche Untersuchung des Angeklagten (§ 81 a StPO ) notfalls zwangsweise durchgeführt werden darf, namentlich auch durch seine Verbringung zum Arzt (OLG Schleswig NJW 1964, 2215 ff; Krey aa0, Rdnr. 26 m. w. N.), ändert als solcher nichts daran, daß die Anordnung gemäß § 81 a StPO den in § 305 Satz 2 StPO aufgezählten Entscheidungen grundsätzlich nicht gleichgestellt werden kann.
  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 158.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93
    (OLG Köln NJW 1956, 803).
  • OLG Hamm, 08.06.1970 - 1 Ws 191/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93
    Vielmehr ist die Anordnung einer körperlichen Untersuchung des Angeklagten gemäß § 81 a StPO als "Entscheidung des erkennenden Gerichts" vor der Urteilsfällung allenfalls dann analog § 305 Satz 2 StPO mit der Beschwerde anfechtbar, wenn ein (nicht unerheblicher) Eingriff in die körperliche Unversehrtheit mit der Untersuchung verbunden ist (OLG Hamm NJW 1970, 1985; Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0, § 81 a Rdnr. 30), woran es hier fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen

    Denn der Inhalt der getroffenen Anordnung kommt vorliegend einem der in § 305 Satz 2 StPO bezeichneten Zwangseingriffen gleich, da hierdurch auch körperliche Eingriffe ermöglicht werden (OLG Koblenz NStZ 1994, 355; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn. 30).
  • OLG Köln, 27.11.2013 - 2 Ws 656/13

    Anfechtung einer Anordnung gemäß § 81a StPO mit Beschwerde auch während der

    Auf die Intensität des Eingriffs kommt es entgegen einer in der Rechtsprechung vereinzelnd vertretenen Ansicht (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.11.1993 - 1 Ws 672/93; OLG Hamm in MDR 1975, 1040) nicht an.
  • OLG Hamm, 23.07.2001 - 2 Ws 176/01

    Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende

    Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2001 in 2 Ws 129/01 und vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 21/99

    Strafprozeßrecht; körperliche Unversehrtheit

    Ordnet das erkennende Strafgericht eine ärztliche Untersuchung des Angeklagten nach § 81a StPO an, so ist diese Anordnung als eine der Urteilsfindung vorausgehende Entscheidung nur dann selbständig angreifbar, wenn sie mit einer Freiheitsentziehung oder einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22. November 1985, Die Justiz 1986, 53; OLG Koblenz, Beschluß vom 26. November 1993, NStZ 1994, 355 f.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Juli 1989, MDR 1990, 75).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 78/05

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines

    Denn der Inhalt der getroffenen Anordnung kommt vorliegend einem der in § 305 Satz 2 StPO bezeichneten Zwangseingriffen gleich, da hierdurch auch körperliche Eingriffe ermöglicht werden (OLG Koblenz NStZ 1994, 355; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 77/05

    Zulässigkeit der Anordnung einer sechswöchigen stationären Unterbringung eines

    Denn der Inhalt der getroffenen Anordnung kommt vorliegend einem der in § 305 Satz 2 StPO bezeichneten Zwangseingriffen gleich, da hierdurch auch körperliche Eingriffe ermöglicht werden (OLG Koblenz NStZ 1994, 355; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 81 a Rn. 30).
  • OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01

    Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde, innerer

    Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2011 - 4 Ws 488/11

    Beschwerde gegen die Anordnung der körperlichen Untersuchung

    Streitig ist hier allerdings, ob jeder körperliche Eingriff die Zulässigkeit der Beschwerde zu begründen vermag (so OLG Düsseldorf, NJW 1964, 2217; OLG Hamm, NJW 70, 1985; OLG Zweibrücken, MDR 90, 75; OLG Stuttgart, Justiz 67, 245; OLG Karlsruhe, Justiz 86, 53; OLG Hamburg NStZ-RR 1998, 337-338; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 81 a Rdn. 30; Löwe/Rosenberg-Dahs, § 81 a Rdn. 68), oder ob unerhebliche Eingriffe (OLG Koblenz NStZ 94, 355), insbesondere Blutprobenentnahmen (OLG Hamm, MDR 75, 1040; KK-Pelchen, 3. Aufl., § 81 a Rdn. 13; KMR-Paulus, § 81 a Rdn. 52; SK-Rogall, StPO, § 81 a Rdn. 115; Pfeiffer/Fischer, StPO, § 81 a Rdn. 8) von der Beschwerdemöglichkeit ausgenommen werden sollen.
  • OLG Hamburg, 12.08.1998 - 1 Ws 157/98

    Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen des mit einer Blutentnahme verbundenen

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